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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Erteilung des Auftrages mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.
Sobald die Tätigkeit von BRUHN Immobilien Service in Anspruch genommen wird, kommt ein Maklervertrag zustande. Er bedarf keiner Form.

3.
Ein Maklervertrag zu diesen Geschäftsbedingungen kommt zustande, sobald unsere Maklerdienste oder unsere Angebotsangaben angenommen oder eine Auswertung der von uns gegebenen Nachweise erfolgt.

4.
BRUHN Immobilien Service verpflichtet sich alle Kundenaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten. Alle uns zur Verfügung gestellten Unterlagen werden wir, soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, vertraulich behandeln.

5.
Die dem Auftraggeber von BRUHN Immobilien Service zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie sämtliche Kommunikation unterliegt der Vertraulichkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu strengster Vertraulichkeit. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Unterlagen oder Informationen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns zwingend die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen. Dazu bedarf es keines Schadensnachweises durch BRUHN Immobilien Service.

6.
Falls dem Auftraggeber/Interessenten die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies umgehend, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, woher seine Kenntnis stammt, schriftlich mitteilen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber/Interessent auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers/Interessenten ohne Bedeutung. Der Auftraggeber/Interessent hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu leisten.

7.
Nur auf Anfrage und vorbehaltlich deren Zustimmung geben wir die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert und unmittelbar schriftlich zu unterrichten.

8.
BRUHN Immobilien Service ist berechtigt für beide Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit uns die Anwesenheit bei Vertragsabschluss zu ermöglichen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber uns sofort nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages zukommen zu lassen, sowie alle sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns ebenfalls umgehend bekanntzugeben.

10.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

Sofern keine abweichende Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

Bei Kaufverträgen im Inland:
3 % von Kaufpreis, mindestens aber EUR 1.500 bei einem Objektwert unter EUR 50.000

Bei Kaufverträgen im Ausland:
3,9 % von Kaufpreis, mindestens aber EUR 2.000 bei einem Objektwert unter EUR 50.000

Bei Miet-/Pachtverträgen:

Im privaten Bereich: Zwei Netto-Monatskaltmieten

Im gewerblichen Bereich: Drei Netto-Monatskaltmieten

Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

Basis der Provisionsberechnung ist stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften und nicht solange §19 (1) UStG zum Tragen kommt).

Wird unsere Rechnung nicht termingerecht beglichen, erhebt BRUHN Immobilen Service 8% Verzugszinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag.

11.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so berechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt explizit auch dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.

Der volle Provisionsanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.

12.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Vertragsabschluss anstatt durch den Auftraggeber/Interessenten selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten, nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen Personen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

13.
Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.

14.
Sollten verbindliche, notarielle Kauf- bzw. Verkaufsangebote im Inland oder Ausland zustande kommen, ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.

15.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist und/oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Dies gilt besonders, wenn es mit den von uns nachgewiesenen Interessenten, binnen einer Frist von 3 Jahren nach Abschluss des ersten oder folgender von uns vermittelter Verträge, zu weiteren Aufträgen kommt, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen.

16.
Sofern kein grob fahrlässiges Verhalten von BRUHN Immobilien Service vorliegt, sind jegliche Schadensersatzansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Wir verlassen uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter und können daher keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Darüber hinaus kann BRUHN Immobilien keine Gewähr für die Objekte übernehmen und nicht für die Bonität der Vertragspartner haften. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.

17.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Moers.


Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung von BRUHN Immobilien Service Gültigkeit.